Schonzeiten & Mindestmaße „WebApp“

Momentan kann ich mich leider nicht um die Aktualität dieses Tools kümmern, deshalb habe ich es vorläufig offline geschaltet… Sorry!

3 Kommentare

  1. Das passiert mir in so offt,weil ich nur noch im Stress bin. Aber wann habe ich mal Pause um mich zu erholen auch nach Feieierabend,habe ich keine ruhe da möchte man sich eigentlich ans Wasser setzen und Fischen so lanlange sitzen bleiben bis was beissen tut.

  2. Hallo Helmut,

    ja diese sind hier nicht aufgeführt, da diese auch nicht in der (offiziellen) Liste NRWs stehen. Ich kann mich da nur an die öffentlichen Listen halten, da ich auch nicht jedes Pachtgewässer (oder ähnliches) für NRW (und jedes andere Bundesland) berücksichtigen kann. Alleine schon, weil die Pächter ja öfter ihre eigenen Schonzeiten und MinMaße festlegen.
    Dies können sie nicht willkürlich machen, aber sie tun es häufig in dem Rahmen, der zulässig ist 🙂
    Also kann es sein, das ein Pächter (in NRW) für den Flussbarsch ein Mindestmaß vorsieht, obwohl das Bundesland erst mal sagt, der Barsch ist frei von Reglementierungen (wovon hier wohl ausgegangen werden kann, wenn er nicht in der Liste steht). Andersrum ist es aber nicht erlaubt. Heißt z.B.: Der Zander hat für NRW ein Mindestmaß von 40cm. Ein Pächter darf die 40cm nicht unterschreiten, also z.B. 35cm gehen nicht. Der Pächter darf aber 45cm für sein Pachtgewässer festlegen. (siehe Info)
    Das gilt auch für die Schonzeiten…
    Gruß, Patrick

  3. Ich vermisse für NRW die Angaben für Barsche,Brachse,Rotauge u.Rotfeder

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