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Wähle hier ein Bundesland, über welches Du Informationen zu den Fischereiverordnungen und den Schonzeiten / Mindesmaßen bekommen möchtest:
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Es hat uns schon immer genervt, dass man im Internet nie die aktuellen und damit richtigen Mindestmaße und Schonzeiten, sowie spezielle Verordnungen der verschiedenen Bundesländer finden kann. Das Angebot im Internet ist unübersichtlich und die meisten Listen von (privaten) Anbietern mit den Schon- und Mindestmaßen der einzelnen Fischarten aller Bundesländer sind weder aktuell, noch richtig.
Wir wollen versuchen dies zu verbessern, deshalb führen wir im folgendem nur Verordnungen und Zusatzinformationen, Mindestmaße und Schonzeiten auf, die auf offiziellen Internetseiten der jeweiligen zuständigen Behörden für Fischerei, der einzelnen Landesregierungen, geführt werden. Weiterhin bleibt zu hoffen, dass die Landesvertretungen ihr Internetangebot regelmäßig auf einen aktuellen Stand bringen, um Missverständnissen und Irrtümern vorzubeugen. Alle Angaben der hier aufgeführten Links wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns auch weiterhin, die Links der Verordnungen und Gesetzestexte, sowie der Mindestmaße und Schonzeiten, regelmäßig zu aktualisieren. Eine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, können wir aber leider nicht geben.
Die einzelnen Bundesländer:
Baden-Württemberg
Sammlung vieler Gesetze
Fischereigesetz
Mindestmaße und Schonzeiten
Mindestmaße und Schonzeiten als Pdf
Bayern
Fischereirechtliche Bestimmungen
Mindestmaße und Schonzeiten
Berlin
Angelfischen in Berlin
Gesetzestexte und Vordrucke
Mindestmaße und Schonzeiten
Brandenburg
Urlaub und Angeln
Gesetze und mehr…
Mindestmaße und Schonzeiten (PDF)
Mindestmaße und Schonzeiten (Online-Version)
Bremen
Fischerei Gesetz
Mindestmaße und Schonzeiten
Hamburg
Fischereigesetz
Mindestmaße und Schonzeiten (Justizportal Hamburg)
Mindestmaße und Schonzeiten (Angelsportverband Hamburg)
Hessen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Fangverbote / Mindestmaße und Schonzeiten (Online)
Änderungen für 2017
Mecklenburg-Vorpommern
Fischereiverordnung und nützliche Tipps
Mindestmaße und Schonzeiten
Niedersachsen
Gesetze und Verordnungen
Binnenfischereiordnung / Mindestmaße und Schonzeiten
Küstenfischereiordnung / Mindestmaße und Schonzeiten
Nordrhein-Westfalen
Fischereirecht
Mindestmaße und Schonzeiten
Änderungen 13-11-2014 (Äsche, Bachsaibling & Regenbogenforelle)
Rheinland-Pfalz
Landesfischereigesetz
Mindestmaße und Schonzeiten
Saarland
Gesetze und Verordnungen
Mindestmaße und Schonzeiten
Sachsen
Gesetze, Verordnungen und Tipps
Fischereirechtliche Grundlagen
Mindestmaße und Schonzeiten
Sachsen-Anhalt
Fischereigesetz
Schonzeiten und Mindestmaße
Schleswig-Holstein
Gesetze und Verordnungen
Mindestmaße und Schonzeiten – Binnen (Bifo)
Mindestmaße und Schonzeiten – Küste (Küfo)
Mindestmaße und Schonzeiten
Thüringen
Fischereigesetz und Verordnungen
Befristete Schonzeiten / Ganzjährige Schonzeiten
Mindestmaße
Zusatzinformationen
Portal des Bundes – Anlaufstellen und Infos
Fischerei in Deutschland – Portal des Bundes und der Länder
Weitere Gesetze
Seefischereigesetz
Tierschutzgesetz
(Stand 01/2017)
Hi Rosenberger,
wow, das ist ja wirklich übel! Ich bin eigentlich kein Freund von zu starken Einschränkungen, oder zu viel Reglementierungen! Aber in solchen Fällen, gibt es wohl keine andere Möglichkeit mehr!
Ich weiß aber auch zu genau, dass ich schon oft genug den Dreck von meinen „Vorangler“ mit weggeräumt habe… Und das nervt wirklich, wenn man zwischendurch sieht, wie achtlos manche unterwegs sind.
Lustiger weise, kann ich mich nicht dran erinnern, jemals selbst kontrolliert worden zu sein – und da kommen auch schon ein paar Jährchen auf dem Angelkerbholz zusammen. Das kann natürlich stark mit den Angelplätzen zusammenhängen, die man selbst so bevorzugt und sucht, oder ich habs doch evtl. vergessen? 😉
Wie auch immer, es ist eine riesen Sauerei, wenn durch solche Sachen die Freiheiten der Anderen beschnitten werden, und vielleicht noch Tiere verenden. Sowas darf nicht sein!
Gruß, Patrick
Hallo Patrick,
es wird genau hingeschaut und bei verdacht Kontrolliert.
Jeden einzelnen würde zu lange dauern, meist reicht dieses aber als Warnung aus.
Wie ich letztes mal schon schrieb, jeder einzelne kann helfen.
Bei uns ist jetzt ein Gebiet komplett gesperrt, Betreten, Angel, u.s.w. Verboten. Danke an alle Angler die diesen Top Hot Spot für Hecht, Zander u. Co den guten Anglern versaut haben.
Wie es dazu gekommen ist…
Angeln im Hafenbecken, obwohl streng verboten.
Gesamten Abfall nach dem Angeln liegen gelassen “ Stühle, Sehne, Dosen, ect..
Angrenzenden Auwald kaputtgeholzt und Lagerstätten gebaut „Großflächig“.
Als Angler und Naturliebhaber kann ich dies nicht nachvollziehen.
In unser Gebiet heißt das für Raubfischangler jetzt, ohne BOOT nicht los.
Traurig das einigen Menschen die Natur so mit Füßen Treten und anderen Anglern die Chancedamit nehmen.
Aber das zeigt mir als Angler mit 35 Jahren Erfahrung, noch mehr Kontrollen und verweise.
Gruß an alle Angler die die Natur schätzen
Rosenberger
Hallo Rosenberger,
da sprichst Du eine sehr interessante Sache an!
Ich denke, solche „Pappnasen“ gibt es leider überall, egal ob man sich im hiesigen Straßenverkehr, auf der Skipiste oder sonst wo umschaut. Es ist auf jeden Fall richtig und sinnvoll bei bestimmten Vergehen, auch als Nichtkontrolleur, seine Mitangler auf evtl. jenes hinzuweisen. Schließlich haben wir (Angler) generell einen Ruf zu verlieren, und bei Schädigung unserer „Fischfauna“ (z.B. durch Überfischung, Verunreinigung usw.) hört sowieso der Spaß auf! Ich würde aber nie andere Angler nach deren Angelschein fragen, oder Ähnliches.
Gibt es denn einen Unterschied in der Häufigkeit der „Vergehen“, zwischen nicht korrekten Angelpapieren vorliegen zu haben und anderen Sachen, wie untermaßige Fische entnehmen, oder die Fangbegrenzung nicht einhalten?
Und kontrollierst Du immer alle Angler die auf Deiner Kontroll-Strecke liegen, oder wird da selektiv vorgegangen?
Viele Grüße
Patrick
Es werden ja Kontrollen durchgeführt,
leider ist es schwer an mehrere Stellen gleichzeitig zu sein.
Selbst ich habe dieses Jahr mehr als 200 Kontrollen durchgeführt, oft wurde ich beleidigt.
9 mal Bedroht und davon 3 mal mit Messer ( Polizei & Anzeige ).
Man sollte aber auch den Mut aufbringen selbst mal einen Angler/Anglerin hin zu weisen, das dieses nicht richtig ist was Sie grade machen.
Jeder kann was ändern und mithelfen.
Es klingt zwar echt mies für uns Aalangler,aber es sollte mehr getahn werden für die Aale Fangberenzung auf eine Woche heruntersetzen,mehr Kontrollen des Angelscheins und
der Einhaltung vom Schlachten des Fisches!Bei mir zum Beispiel sitzen mir gegenüber irgendwelche Mitangler die Ihren Fisch in die Aldi Tüte packen ohne Ihn zu Töten oder zu schlachten!Da ist keine Unterewasserbehörde da!!!Da traut sich keiner ran!!!!
**Kommentar wurde von Netzangler.de geändert – Bitte keine Verallgemeinerungen mit rassistisch anmutetenden Inhalten**
Hallo Hans,
na sowas „hört“ man natürlich gerne 🙂 !!!
Viele Grüße
Patrick
Vielen herzlichen Dank für diese super Liste und vor allem die sehr strukturierten und übersichtlich zusammengetragenen Informationen. Ich habe mir die Seite gleich gebookmarked und werde hier sicher noch häufiger vorbeischauen…Gruß Hans