Schonzeiten Schleswig-Holstein (Ostsee)

    * Ergänzung Meerforelle und Lachs:
    Die Schonzeit betrifft nur Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen.
    ** Ergänzungen Dorsch:
    Ab 2017 dürfen in der westlichen Ostsee nicht mehr als 5 Dorsche pro Tag von Anglern behalten (angeeignet) werden. Zuviel gefangene Dorsche sind in das Gewässer zurückzusetzen.
    Während der Zeit vom 1.Februar bis 31.März 2017 dürfen Angler nur 3 Dorsche pro Tag behalten.